Kurzprofil der Kanzlei

Die Kanzlei wurde 2002 von Rechtanwalt Klaus Kappel gegründet.
Unsere wichtigsten Fachgebiete sind:

- Bau- und Architektenrecht
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Miet- und Immobilienrecht
- Bank- und internationales Privatrecht
- Verkehrsrecht

Wir bearbeiten die uns anvertrauten Mandate sachgerecht und lösungsorientiert. Auf die Anforderungen unserer Mandanten können wir flexibel reagieren –auch unter Einbindung anderer Büros, mit denen wir kooperieren.

Bei Inhouse-Schulungen referiert Rechtsanwalt Kappel praxisbezogen zu aktuellen Problemkreisen des Baurechts, wobei der praktische Umgang mit dem Nachtragsmanagement häufig im Vordergrund steht. Prof. Dr. jur. Menno Aden zeichnet sich durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Bereich des internationalen Privat- und Bankrechts aus. Die Anwälte sind an allen Oberlandes-, Land-, Amtsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.